Gesetzliche Bestimmungen

Gemäss der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen die Elektroinstallationen zum ersten Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden.
Verantwortlich für die Sicherheit der Installationen und für die Durchführung der Kontrollen ist jeweils der Eigentümer. Der zuständige Verteilnetz-Betreiber (EW) fordert in festgelegten Perioden lediglich den Sicherheitsnachweis (SiNa) ein, der belegt, dass die Installationen mängelfrei sind und den Regeln der Technik entsprechen.
Der Eigentümer muss für die Erstellung des Sicherheits-Nachweises einen Elektro-Kontrolleur beauftragen, der im Besitz einer eidgenössischen Kontrollbewilligung ist. Dieser führt eine Ueberprüfung der Installationen mit begleitenden Messungen durch. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, müssen diese zuerst durch eine von der Kontrollstelle unabhängigen Installationsfirma behoben werden. Sobald die Installation in einem mängelfreien Zustand ist, wird der Sicherheitsnachweis erstellt und kann dem Netzbetreiber abgegeben werden.

Vorgeschriebene Kontrollperioden

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen die elektrischen Anlagen in folgenden Abständen kontrolliert werden:

  • in Wohnbauten alle 20 Jahre
  • in gewerblich genutzen Räumen, in nassen oder feuergefährdeten Räumen, landwirtschaftlichen Betrieben etc. alle 10 Jahre
  • in Industrie und Grossgewerbe, in Bauten und Räumen mit einer grösseren Anzahl von Personen (Warenhäuser, Theater, Hotels, Schulen, Gaststätten, Heime etc.) alle 5 Jahre
  • in explosionsgefährdeten Zonen alle 3 Jahre
  • in medizinischen Räumen, auf Baustellen und Märkten jährlich

Was muss bei einer Handänderung beachtet werden?

Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen bei jeder Handänderung kontrolliert werden, sofern der vorliegende Sicherheitsnachweis älter als fünf Jahre ist.

Muss der Eigentümer die technischen Unterlagen aufbewahren?

Die technischen Unterlagen der Installationen (z.B. Schemas, Installationspläne, Betriebsanleitungen, etc.) sind während der ganzen Lebensdauer der Anlage aufzubewahren. Diese werden bei der Erstellung von Anlagen durch den Elektro-Installateur oder -Planer erstellt und dem Eigentümer ausgehändigt. Der Sicherheitsnachweis und das zugehörige Messprotokoll ist bis zur nächsten periodischen Kontrolle aufzubewahren.

Muss die Mieterin Mängel melden?

Die Mieterin (Betreiberin) einer elektrischen Anlage ist verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich der Eigentümerin bzw. deren Vertreter zu melden und die Behebung der Mängel zu veranlassen.

Wer ist der Verteilnetz-Betreiber (VNB)?

Der Verteilnetz-Betreiber ist das Elektrizitätswerk, welches dem Eigentümer (Mieter) die Stromrechnung schickt.

Was muss der Eigentümer tun, wenn er eine Elektroinstallationen übernimmt?

Übernimmt der Eigentümer eine neue oder geänderte Elektroinstallation vom Elektro-Installateur, so muss er den vom Elektroinstallateur ausgestellten Sicherheitsnachweis (SiNa) dem Verteilnetz-Betreiber einreichen. Je nachdem übernimmt dies bereits der Elektroinstallateur oder der Kontrolleur direkt.

Wenn es sich nicht um einen Wohnungsbau handelt, also bei Gewerbe etc. muss zusätzlich ein unabhängiges Kontrollorgan die Anlage überprüfen.

Was ist ein unabhängiges Kontrollorgan?

Die unabhängigen Kontrollorgane gemäss NIV brauchen für die Ausübung der Kontrolle eine Bewilligung des Eidg. Starkstrominspektorats. Zudem müssen sie eine rechtlich und finanziell unabhängige Organisationseinheit (Firma) bilden sowie über einen kalibrierten Messgerätepark verfügen und die bisherige Aus- und Weiterbildung nachweisen.
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle beauftragt werden.

Wie muss der Eigentümer vorgehen?

Wenn Sie von der Netzbetreiberin eine entsprechende Aufforderung zur Erbringung des Sicherheitsnachweises erhalten haben, übergeben Sie einem unabhängigen Kontrollorgan wie uns die Aufforderung und erteilen damit den Auftrag zur kostenpflichtigen Kontrolle.

Was passiert wenn Mängel vorliegen?

In diesem Fall erstellt das unabhängige Kontrollorgan zuerst einen Mängelbericht und übergibt diesen dem Anlagebesitzer. Dieser muss die Mängel dann durch eine konzessionierte Elektrofirma beheben lassen. Danach erstellt das unabhängige Kontrollorgan den Sicherheitsnachweis. In besonderen Fällen kann es notwendig sein, vor der Ausstellung des Sicherheitsnachweises eine Nachkontrolle durchzuführen.
Wichtig: Das unabhängige Kontrollorgan darf die Mängel nicht selber beheben!