FAQ

Schon wieder eine Kontrolle, kann das sein?

  • Installationen in Wohngebäuden müssen alle 20 Jahre kontrolliert werden.
  • Die 10-jährige Kontrollpflicht gilt unter anderem für alle Bürogebäude, für gewerblich genutzte Räume, landwirtschaftliche Betriebe und Kirchen, aber auch für Sportboote und Personenschiffe.
  • In einem 5-jährigen Rhythmus müssen Installationen unter anderem in Industriegebäuden (Grossgewerbe), Spitälern und Alterszentren, Schulhäusern und Kindergärten, Warenhäusern, Hotels, Restaurants, Kinos und Theatern, aber auch in Fahrzeugwerkstätten kontrolliert werden.
  • In einem 3-jährigen Turnus müssen unter anderem Tankstellen kontrolliert werden.
  • Jährlichen Kontrollen unterliegen unter anderem Baustellen

Natürlich sind diese Aufzählungen nicht abschliessend, wir können Ihnen aber gerne den für Ihr Objekt gültigen Zeitrahmen für die Prüfung nennen.

Können Sie das nicht gleich reparieren, bevor ich noch jemanden kommen lassen muss?

Schon vom Gesetzestext her muss die Kontrolle von einem unabhängigen Fachmann ausgeführt werden, der die Installationen nicht selbst erstellt hat. Das verhindert Interessenkonflikte und sorgt für die notwendige Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Kontrolle.

Wie lange dauert eine solche gesetzliche Elektrokontrolle?

Das hängt natürlich von der Grösse des Objekts ab, grundsätzlich lassen sich (normaler Ausbaustandard vorausgesetzt) unterscheiden:

  • Einfamilienhaus 5.5 Zimmer ca. 1 - 1.5h
  • Eigentumswohnungen 5.5 Zimmer: ca. 1 h
  • Mietwohnungen 5.5 Zimmern: ca. 0.75 h

Ein „normaler Ausbaustandard“ liegt dann vor, wenn die für das Objekt üblichen Installationen und keine weiteren Anlageteile wie Automation, Fotovoltaik etc. zu prüfen sind und keine groben Mängel vorliegen, die einer genaueren Untersuchung bedürfen.

Wo bieten wir unsere Dienstleistungen an?

Unsere Bewilligung ist schweizweit gültig.Wir bieten unsere Dienstleistung vor allem in  der Region Aargau und Zürich an, sind aber selbstverständlich für Sie auch gerne überregional tätig.