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Unsere Dienstleistungen

Elektro-Kontrollen

Seit über 20 Jahren sind wir ein gefragter und erfahrener Partner für die Kontrolle von elektrischen Anlagen. Wir beraten und unterstützen Eigentümer, Auftraggeber und Installateure bei sämtlichen Fragen sowie bei der Planung und Projektbesprechung in allen Bereichen der Hausinstallationen. Von unserem Hauptsitz in Laufenburg sowie unserer Zweigniederlassung in Zürich betreuen wir vor allem die Regionen Aargau und Zürich, sind aber auf Ihren Wunsch hin schweizweit tätig.

Als unabhängiges Kontrollorgan für sämtliche Kontrollaufgaben an elektrischer Anlagen sind  wir durch das eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) zugelassen (Kontrollbewilligung K-Nr. 00225). Dies umfasst insbesondere die periodischen Kontrollen, Abnahme-, Stichproben- und Schlusskontrollen. Praktisch alle Kontrollgänge haben die Ausstellung des Sicherheitsnachweises (SiNa) zu Ziel. Soweit Installationen instand gesetzt oder auf den aktuellen Stand der Technik aufgerüstet werden, organisieren und überwachen wir dies im Rahmen unser Kontrollaufgabe.

Getreu dem Motto „Wer kontrolliert – installiert nicht“  und wie in der NIV festgelegt, sind wir als Installateur nicht im Bereich der Hausinstallationen tätig.

Maschinenbau

Wir installieren und unterstützen Firmen bei dem Bau und der Verdrahtung von Maschinen sowie im Steuerungsbau von Produktionsanlagen in der Verfahrens. und Wägetechnik. Dieses Segment unterliegt der NEV (Niederspannungs-Erzeugnis-Verordung) und hat keine Verbindung zur Hausinstallation.

Weitere Dienstleistungen

Wir unterstützen Verteilnetzbetreiber (VNB) bei Zählerwechseln und im Bereich des Meldewesens.


Warum Kontrollen?

Als Eigentümer einer Immobilie oder eines Betriebes sind Sie für das einwandfreie und zuverlässige Funktionieren der elektrischen Installationen verantwortlich. Die regelmässsige Prüfung Ihrer Anlagen ist aber nicht nur eine abstrakte Pflicht, sie hat vielmehr ein konkretes Ziel: Die Sicherheit Ihrer Immobilie ober Betriebs und damit auch die persönliche und geschäftliche Sicherheit.

Die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit Ihrer Elektroanlagen kann durch Versehen (bei technischen Eingriffen) oder auch schleichend und unbemerkt (durch Abnutzung oder Umnutzung) beeinträchtigt werden.

Derartige Eingriffe oder Entwicklungen können Unfälle und Sachbeschädigungen bis hin zu einem Brand oder sogar Personenschaden auslösen. Solche Schadensfälle haben immer auch einen rechtlichen Aspekt und können zu Regressprüfungen seitens der Versicherer führen.

Vergleichbar mit den üblichen Motorfahrzeugkontrollen benötigt eine Immobilie in entsprechenden Zeitabständen auch eine eingehende Kontrolle aller Funktionselemente für den sicheren Gebrauch im Alltag. Unsere Aufgabe ist es, diese Überprüfung professionell durchzuführen und Ihnen den Nachweis einer sicheren elektrischen Infrastruktur zu erstellen.

In der Regel erhalten Sie dazu als Eigentümer das Aufgebot zur Elektrokontrolle von Ihrem Netzbetreiber und wählen einen unabhängigen Kontrolleur aus. Dieser darf weder an der Planung, der Erstellung oder dem Unterhalt der Anlage beteiligt sein. Für die Prüfung Ihrer Installationen muss der Kontrolleur alle vorhandenen elektrischen Installationen ungehindert erreichen können. Während der Elektrokontrolle kann es zu kurzen Stromunterbrüchen kommen, die aber vorab mit Ihnen abgesprochen werden.Es ist uns bewusst, dass wir ihre Privaträume oder Büroräume betreten; wir gehen deshalb immer mit der notwendigen Sorgfalt  und Respekt an unsere Arbeit. Dabei werden alle Installationen ( Verdrahtung, Schutzeinrichtungen wie Erdung, Sicherungen, Leitungsschutzschalter und den Fehlerstrom-Schutzschalter ) im Objekt sowie die dazu gehörenden Bereiche (Keller, Aussenbereich) kontrolliert, insbesondere der Hausanschluss, der Sicherungskasten, die  Steckdosen und Beleuchtungen, aber auch fest installierte Geräte wie Elektroherde oder Waschmaschinen. Zudem wird einer Isolationsmessung der Zustand der gesamten Installation geprüft. Alle Ergebnisse der Kontrolle werden in einem Messprotokoll festgehalten. Nach der Kontrolle wird anhand des Kontrollergebnisses (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung) ein Kontrollbericht erstellt. Wurden keine Mängel festgestellt, erstellen wir Ihnen den Sicherheitsnachweis. Falls Mängel festgestellt wurden, werden diese in einem Mängelbericht aufgelistet und müssen innerhalb einer bestimmten Frist fachgerecht von einem Installateur Ihrer Wahl behoben werden. Der Installateur meldet uns die Behebung der Mängel und wir senden Ihnen dann umgehend den Sicherheitsnachweis zu.


Gesetzliche Bestimmungen

Gemäss der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen die Elektroinstallationen zum ersten Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden.
Verantwortlich für die Sicherheit der Installationen und für die Durchführung der Kontrollen ist jeweils der Eigentümer. Der zuständige Verteilnetz-Betreiber (EW) fordert in festgelegten Perioden lediglich den Sicherheitsnachweis (SiNa) ein, der belegt, dass die Installationen mängelfrei sind und den Regeln der Technik entsprechen.
Der Eigentümer muss für die Erstellung des Sicherheits-Nachweises einen Elektro-Kontrolleur beauftragen, der im Besitz einer eidgenössischen Kontrollbewilligung ist. Dieser führt eine Ueberprüfung der Installationen mit begleitenden Messungen durch. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, müssen diese zuerst durch eine von der Kontrollstelle unabhängigen Installationsfirma behoben werden. Sobald die Installation in einem mängelfreien Zustand ist, wird der Sicherheitsnachweis erstellt und kann dem Netzbetreiber abgegeben werden.

Vorgeschriebene Kontrollperioden

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen die elektrischen Anlagen in folgenden Abständen kontrolliert werden:

  • in Wohnbauten alle 20 Jahre
  • in gewerblich genutzen Räumen, in nassen oder feuergefährdeten Räumen, landwirtschaftlichen Betrieben etc. alle 10 Jahre
  • in Industrie und Grossgewerbe, in Bauten und Räumen mit einer grösseren Anzahl von Personen (Warenhäuser, Theater, Hotels, Schulen, Gaststätten, Heime etc.) alle 5 Jahre
  • in explosionsgefährdeten Zonen alle 3 Jahre
  • in medizinischen Räumen, auf Baustellen und Märkten jährlich

Was muss bei einer Handänderung beachtet werden?

Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen bei jeder Handänderung kontrolliert werden, sofern der vorliegende Sicherheitsnachweis älter als fünf Jahre ist.

Muss der Eigentümer die technischen Unterlagen aufbewahren?

Die technischen Unterlagen der Installationen (z.B. Schemas, Installationspläne, Betriebsanleitungen, etc.) sind während der ganzen Lebensdauer der Anlage aufzubewahren. Diese werden bei der Erstellung von Anlagen durch den Elektro-Installateur oder -Planer erstellt und dem Eigentümer ausgehändigt. Der Sicherheitsnachweis und das zugehörige Messprotokoll ist bis zur nächsten periodischen Kontrolle aufzubewahren.

Muss die Mieterin Mängel melden?

Die Mieterin (Betreiberin) einer elektrischen Anlage ist verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich der Eigentümerin bzw. deren Vertreter zu melden und die Behebung der Mängel zu veranlassen.

Wer ist der Verteilnetz-Betreiber (VNB)?

Der Verteilnetz-Betreiber ist das Elektrizitätswerk, welches dem Eigentümer (Mieter) die Stromrechnung schickt.

Was muss der Eigentümer tun, wenn er eine Elektroinstallationen übernimmt?

Übernimmt der Eigentümer eine neue oder geänderte Elektroinstallation vom Elektro-Installateur, so muss er den vom Elektroinstallateur ausgestellten Sicherheitsnachweis (SiNa) dem Verteilnetz-Betreiber einreichen. Je nachdem übernimmt dies bereits der Elektroinstallateur oder der Kontrolleur direkt.

Wenn es sich nicht um einen Wohnungsbau handelt, also bei Gewerbe etc. muss zusätzlich ein unabhängiges Kontrollorgan die Anlage überprüfen.

Was ist ein unabhängiges Kontrollorgan?

Die unabhängigen Kontrollorgane gemäss NIV brauchen für die Ausübung der Kontrolle eine Bewilligung des Eidg. Starkstrominspektorats. Zudem müssen sie eine rechtlich und finanziell unabhängige Organisationseinheit (Firma) bilden sowie über einen kalibrierten Messgerätepark verfügen und die bisherige Aus- und Weiterbildung nachweisen.
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle beauftragt werden.

Wie muss der Eigentümer vorgehen?

Wenn Sie von der Netzbetreiberin eine entsprechende Aufforderung zur Erbringung des Sicherheitsnachweises erhalten haben, übergeben Sie einem unabhängigen Kontrollorgan wie uns die Aufforderung und erteilen damit den Auftrag zur kostenpflichtigen Kontrolle.

Was passiert wenn Mängel vorliegen?

In diesem Fall erstellt das unabhängige Kontrollorgan zuerst einen Mängelbericht und übergibt diesen dem Anlagebesitzer. Dieser muss die Mängel dann durch eine konzessionierte Elektrofirma beheben lassen. Danach erstellt das unabhängige Kontrollorgan den Sicherheitsnachweis. In besonderen Fällen kann es notwendig sein, vor der Ausstellung des Sicherheitsnachweises eine Nachkontrolle durchzuführen.
Wichtig: Das unabhängige Kontrollorgan darf die Mängel nicht selber beheben!


FAQ

Schon wieder eine Kontrolle, kann das sein?

  • Installationen in Wohngebäuden müssen alle 20 Jahre kontrolliert werden.
  • Die 10-jährige Kontrollpflicht gilt unter anderem für alle Bürogebäude, für gewerblich genutzte Räume, landwirtschaftliche Betriebe und Kirchen, aber auch für Sportboote und Personenschiffe.
  • In einem 5-jährigen Rhythmus müssen Installationen unter anderem in Industriegebäuden (Grossgewerbe), Spitälern und Alterszentren, Schulhäusern und Kindergärten, Warenhäusern, Hotels, Restaurants, Kinos und Theatern, aber auch in Fahrzeugwerkstätten kontrolliert werden.
  • In einem 3-jährigen Turnus müssen unter anderem Tankstellen kontrolliert werden.
  • Jährlichen Kontrollen unterliegen unter anderem Baustellen

Natürlich sind diese Aufzählungen nicht abschliessend, wir können Ihnen aber gerne den für Ihr Objekt gültigen Zeitrahmen für die Prüfung nennen.

Können Sie das nicht gleich reparieren, bevor ich noch jemanden kommen lassen muss?

Schon vom Gesetzestext her muss die Kontrolle von einem unabhängigen Fachmann ausgeführt werden, der die Installationen nicht selbst erstellt hat. Das verhindert Interessenkonflikte und sorgt für die notwendige Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Kontrolle.

Wie lange dauert eine solche gesetzliche Elektrokontrolle?

Das hängt natürlich von der Grösse des Objekts ab, grundsätzlich lassen sich (normaler Ausbaustandard vorausgesetzt) unterscheiden:

  • Einfamilienhaus 5.5 Zimmer ca. 1 - 1.5h
  • Eigentumswohnungen 5.5 Zimmer: ca. 1 h
  • Mietwohnungen 5.5 Zimmern: ca. 0.75 h

Ein „normaler Ausbaustandard“ liegt dann vor, wenn die für das Objekt üblichen Installationen und keine weiteren Anlageteile wie Automation, Fotovoltaik etc. zu prüfen sind und keine groben Mängel vorliegen, die einer genaueren Untersuchung bedürfen.

Wo bieten wir unsere Dienstleistungen an?

Unsere Bewilligung ist schweizweit gültig.Wir bieten unsere Dienstleistung vor allem in  der Region Aargau und Zürich an, sind aber selbstverständlich für Sie auch gerne überregional tätig.


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